Pickerl

Pickerlüberprüfung - §57A Überprüfung

Dacia - Zündungsservice

Ratschläge & Tipps:

Die § 57a Begutachtung – im Volksmund „Pickerlüberprüfung“ genannt – ist für jeden Pkw Pflicht. 

 

Der Gesetzgeber schreibt für alle Fahrzeuge in regelmäßigen Abständen eine technische Untersuchung vor. Bei Pkw/Kombi und Anhänger bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung drei Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren zwei Jahren und dann jährlich vorgeschrieben.

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Dacia Service:

Im Rahmen der Begutachtung werden folgende Punkte überprüft:

  • Ausrüstung
  • Beleuchtungs- und Warneinrichtungen
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Fahrgestell und Karosserie
  • Reifen und Räder
  • Motor
  • Bremsen 

 

Gratis-Check vor Ablauf der Herstellergarantie*

Im Zuge der ersten Pickerlüberprüfung bietet Ihnen Ihre Dacia-Fachwerkstätte eine kostenlose Funktionskontrolle mit dem Diagnosetester an. Und falls nötig werden gleich alle erkennbaren Material- und Montagefehler noch im Rahmen der Herstellergarantie kostenlos behoben! 

 

* Der Dacia Gratis-Check vor Ablauf der Herstellergarantie ist in Ihrem Dacia-Vorteilsheft und einlösbar bei allen teilnehmenden Dacia Partnern. Um mehr über das Dacia-Vorteilsheft zu erfahren, klicken Sie hier.

Warten Sie nicht länger