Ratgeber
5.12.2023
„Ach, sieht ja gar nicht so schlimm aus.“ „Ich habe es echt eilig, klemme deshalb einfach meine Telefonnummer hinter den Scheibenwischer.“ Wer nach einem Parkrempler oder einer anderen kleinen Karambolage, die mit einem Schaden für das andere Fahrzeug einhergeht, so denkt, steht kurz davor eine Straftat zu begehen. Denn bei Unfallflucht handelt es sich keinesfalls um ein Kavaliersdelikt. Wir verraten Ihnen, wie Sie sich nach einem solchen Unfall richtig verhalten und was zu tun ist, wenn Sie einen Parkschaden verursacht haben.
Eine Sekunde der Unaufmerksamkeit beim langsamen Manövrieren des Autos, schon ist es geschehen: Dass man beim Rangieren auf dem Supermarktparkplatz oder dem Wenden in einer engen Gasse ein anderes Fahrzeug touchiert, kann schnell passieren. Die oder der Geschädigte ist nicht vor Ort, der festgestellte Schaden kaum sichtbar – jetzt aber bloß nicht der Versuchung erliegen, den Ort des Geschehens einfach zu verlassen. „Ist ja gar nicht so schlimm.“ Falsch! Auch das gut gemeinte Hinterlassen der Kontaktdaten reicht im Fall eines Parkschadens nicht aus.3 Denn auf das „Nichtmelden eines Unfalls mit Sachschaden“ kann in Österreich eine Verwaltungsstrafe von 150 Euro folgen.1
Wie aber mache ich es richtig? Unabhängig davon, wie schlimm der Schaden zu sein scheint, der beim anderen Auto entstanden ist: Nach einer Kollision müssen Sie als Verursacher „eine angemessene Zeit“ auf die Fahrer/-in des touchierten Fahrzeugs warten. Was „angemessen“ in diesem Zusammenhang bedeutet? Die Rechtsprechung macht dazu keine genauen Angaben.3 Wenn Sie sich entscheiden, nicht mehr länger warten zu können oder zu wollen, müssen Sie unverzüglich die Polizei verständigen, mit der Sie dann das weitere Vorgehen hinsichtlich des Unfalles besprechen können.1 Übrigens: Dieselben Regeln gelten, wenn Sie als Radfahrer/-in oder auch als Fußgänger/-in unterwegs sind – und dabei einen Parkschaden verursachen - und beispielsweise im Vorbeigehen den Außenspiegel beschädigen oder mit dem unter dem Arm getragenen Regenschirm ein Kratzer im Lack verursacht wird.3
Wer eine Unfallflucht begeht, macht sich übrigens nicht nur strafbar und hat in diesem Zuge eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro zu zahlen. Je nach Schwere des Vergehens und den Folgen kann die Höhe der Strafe variieren.2
Insofern Personen involviert sind, die verletzt und zurückgelassen wurden, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen.2
Also: Unter keinen Umständen kann Unfallflucht auch nur ansatzweise eine gute Idee sein. Ein letztes und mindestens ebenso schlagkräftiges Argument: Stellen Sie sich vor, Sie kommen zu Ihrem Fahrzeug, stellen einen Schaden fest – und von der Verursacherin oder dem Verursacher keine Spur.3
Sie sind mit einem anderen Auto kollidiert und ein Parkschaden ist entstanden. Nun heißt es, Ruhe zu bewahren. Wichtig zu wissen: Zusätzlich zum Pannen-Service beinhaltet die Dacia Assistance auch eine Unfallhilfe. Unsere erfahrenen und kompetenten Mitarbeiter/-innen geben Ihnen am Telefon wichtige Tipps zum richtigen Verhalten am Unfallort und kümmern sich darum, dass Ihr beschädigtes Fahrzeug zur nächsten Dacia Werkstatt transportiert wird. Doch damit nicht genug: Damit Sie stets mobil bleiben, unterstützt Sie die Dacia Assistance auch dabei, einen Ersatzwagen zu organisieren. Falls nötig, vermittelt die Assistance Ihnen auch gerne ein Hotel in der Nähe. Und last but not least profitieren Sie auch bei der Schadenbearbeitung von unserer Unterstützung.
Unfallhilfe – alle Services der Dacia Assistance auf einen Blick:
Die Dacia Assistance repariert Ihr Fahrzeug rund um die Uhr am Straßenrand oder bietet Ihnen Mobilitätslösungen, wenn Sie abgeschleppt werden müssen.
Sie ist für Sie 24 Stunden an 365 Tagen in Österreich sowie 30 Ländern in Europa da.
Aus dem Inland: 0800 203 123
Aus dem Ausland: +43 1 680 10 123
Quellen:
1 öamtc.at
2 öamtc.at
(Stand 11/2023, Irrtümer vorbehalten)