Ob auf der Autobahn oder einer anderen Straße - für verunfallte Personen ist sie, eine lebensrettende Maßnahme: Die Rettungsgasse ermöglicht, dass Menschen nach einem Verkehrsunfall schnellstmöglich Hilfe erhalten. Wir erklären, wie die Rettungsgasse gebildet wird und in welchen Situationen das nötig und in Österreich gesetzlich vorgeschrieben ist.

 

Die österreichische Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erklärt § 46 Abs 6 lautet:"Stockt der Verkehr auf einer Richtungsfahrbahn in einem Abschnitt mit mindestens zwei Fahrstreifen, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen in der Mitte zwischen den Fahrstreifen zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden (Rettungsgasse); diese Gasse darf, außer von Einsatzfahrzeugen, nur von Fahrzeugen des Straßendienstes und Fahrzeugen des Pannendienstes benutzt werden."1 Damit ist klar, dass eine Rettungsgasse nicht erst im stehenden Stau gebildet werden muss. Sondern bereits dann, wenn Fahrzeuge nur noch stockend vorankommen. Noch im Rollen lässt sich der rettende Freiraum auch sehr einfach umsetzen und Autofahrer müssen ihren Pkw nicht erst im Stillstand bei wenig Platz aus dem Weg manövrieren.

RETTUNGSGASSE BILDEN: SO IST ES RICHTIG

Wie die Gasse gebildet wird, kommt auf die Straße an. Auf einspurigen Straßen müssen alle Fahrzeuge nach rechts ausweichen, sodass mittig eine Rettungsgasse entsteht. Anders verhält es sich auf mehrspurigen Straßen und Autobahnen: Wer auf der linken Spur fährt, weicht nach links aus. Fahrer auf allen übrigen Spuren richten sich nach rechts. Beim Zufahren auf das Ende des Staus können Sie andere Verkehrsteilnehmer warnen, indem Sie kurzzeitig das Warnblinklicht einschalten.

RETTUNGSGASSE IST AUSSCHLIESSLICH EINSATZFAHRZEUGEN VORBEHALTEN

Der Pannenstreifen ist in der Regel tabu und darf nur von Einsatzfahrzeugen genutzt werden. Er darf höchstens dann befahren werden, wenn aus Platzgründen sonst keine Rettungsgasse gebildet werden kann. Und Achtung: Fahren Sie niemals selbst durch die Rettungsgasse! Das ist verboten und wird empfindlich bestraft und ist in manchen Fällen zusätzlich ein Vormerkdelikt. Kommt man seiner Verpflichtung bei der Bildung einer Rettungsgasse nicht nach, kann dies zu einem Strafrahmen von bis zu 2180 Euro führen.2


Dahingegen ist es im Notfall erlaubt, eine durchgezogene Linie, ein Stoppschild oder eine rote Ampel zu überfahren – vorausgesetzt, das ist nötig, um Platz für die Rettungsgasse zu machen.

SCHRITT-FÜR-SCHRITT-ANLEITUNG: RETTUNGSGASSE BILDEN

Sobald Sie zähflüssigen Verkehr erkennen, halten Sie ausreichend Abstand zum Vorderfahrzeug und reduzieren Sie die Geschwindigkeit. Blinken Sie und fahren Sie zur Seite – auf der linken Spur möglichst weit nach links, auf allen anderen Spuren nach rechts. Halte Sie die Rettungsgasse auch nach der Durchfahrt des ersten Einsatzfahrzeugs frei. Sie darf erst aufgelöst werden, wenn der Verkehr wieder sichtlich in Bewegung gerät. Was gilt im Ausland? Wenn Sie sich an die oben genannten Regeln halten, erfüllen Sie du übrigens auch die Bestimmungen in Luxemburg, Deutschland, Belgien, Polen, Italien, Ungarn, Slowenien, Slowakei und Tschechien.3


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1Quelle: oeamtc.at
2Quelle: oeamtc.at 
3Quelle: oeamtc.at


(Stand 08/2023, Irrtümer vorbehalten)