Sachbezug bei Dienstwagen

Sachbezug

Einen Zuschlag zur Lohnsteuerbemessungsgrundlage müssen österreichische Arbeitsnehmer zahlen, wenn das Firmenauto auch privat genutzt wird. Dazu zählen auch Fahrten vom Wohnort zum Arbeitsort. Aus den CO2-Emissionen des Dienstwagens ergibt sich die Höhe des Zuschlags. Ist der Firmenwagen ein Hybridfahrzeug, zahlt man dementsprechend weniger als für ein Auto mit konventionellem Antrieb, für ein Elektroauto entfällt der Sachbezug vollständig, das bedeutet, die Privatnutzung ist für den Arbeitnehmer in diesem Fall kostenlos.

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Grenzwerte für den Sachbezug

Für Firmenautos mit Erstzulassungsdatum ab 1. Jänner 2024 beträgt der CO2-Grenzwert 129 g/km (WLTP). Bei einem CO2-Ausstoß über 129 g/km (WLTP) sind 2 % der Anschaffungskosten pro Monat fällig, bis 129 g/km (WLTP) nur 1,5 %. 

 

Der Grenzwert wird jährlich um 3 g CO2 abgesenkt.

 

Modelle mit einem CO2-Ausstoß von 0 g/km sind im Rahmen der Steuerreform vom Sachbezug ausgenommen.

 

Modelle ohne Sachbezug

Dacia Spring Extreme

Spring

0 g/km: Spring Extreme ELECTRIC 65, automatisches Untersetzungsgetriebe, 48 KW/65 PS
0 g/km: Spring ELECTRIC 45, 33 KW/44 PS

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Modelle bis 129 g

Dacia Jogger

ab 127 g/km: Jogger TCe 110, 6-Gang-Schaltgetriebe, 81 KW/110 PS

ab 106 g/km: Jogger Hybrid 140, Multi-Mode-Automatikgetriebe, 104 KW/141 PS

Dacia Sandero

ab 119 g/km: Sandero TCe 90, 5-Gang-Schaltgetriebe, 67 KW/91 PS

ab 120 g/km: Sandero SCe 65, 5-Gang-Schaltgetriebe, 49 KW/67 PS

ab 125 g/km: Sandero TCe 110, 6-Gang-Schaltgetriebe, 81 KW/110 PS

ab 119 g/km: Sandero Stepway TCe 90, 5-Gang-Schaltgetriebe, 67 KW/91 PS

ab 125 g/km: Duster dCi 115, 6-Gang-Schaltgetriebe, 85 KW/115 PS

Hinweis: bei Auswahl von aufpreispflichtigen Ausstattungen kann sich der tatsächliche CO2-Wert ändern. Bitte beachten Sie, dass  Motoren und Modelle im Laufe des Jahres Änderungen unterliegen können. Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlichen Messverfahren (VO(EG)715/2007 in der gegenwärtig geltenden Fassung) im Rahmen der Typengenehmigung des Fahrzeugs auf Basis des WLTP-Prüfverfahrens erhoben. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Der Verbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs/Stroms durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten, Fahrstrecke und anderen nicht technischen Faktoren beeinflusst. Abweichende Verbrauchswerte, CO2-Emissionen und Reichweiten können sich durch Mehrausstattungen und Zubehör (z. B. Reifen, Anhängerkupplung, Dachträger etc.) sowie Fahrstil, Geschwindigkeit, Einsatz von Komfort-/Nebenverbrauchern, Außentemperatur, Anzahl Mitfahrer, Zuladung, Auswahl Fahrprofil, Topografie uvm. ergeben. Diese Faktoren beeinflussen relevante Fahrzeugparameter wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik. Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) sowie der Sachbezug berechnen sich nach CO2-Emissionen in g/km.

Die Details zu den verschiedenen Sachbezügen

Je nachdem wie häufig das Firmenauto privat genutzt wird, unterscheidet man den Sachbezug zwischen dem vollen, den halben, und den Mini Sachbezug:

Voller Sachbezug

Werden mit dem Dienstauto mehr als 6000 Kilometer jährlich bzw. mehr als 500 Kilometer monatlich zurückgelegt, wird der volle Sachbezug fällig. Als Bemessungsgrundlage werden die tatsächlichen Anschaffungskosten des KFZ fällig, diese sind jedoch bei 48.000 Euro gedeckelt.

Halber Sachbezug

Wird der Firmenwagen weniger als 500 Kilometer monatlich bzw. 6000 Kilometer jährlich für private Zwecke genutzt, liegt ein halber Sachbezugswert vor. Das sind konkret bei nicht-schadstoffarmen Firmen-PKWs 1% bzw. maximal 480 Euro und bei schadstoffarmen Fahrzeugen 0,75% bzw. maximal 360 Euro.

Mini-Sachbezug

Der sogenannte "Mini-Sachbezug" liegt vor, wenn das Firmenfahrzeug nur selten für Privatfahrten genutzt wird. Als Bemessungsgrundlage dienen hier die gefahrenen Kilometer, die auch hergenommen werden. Je nachdem, ob der CO2-Grenzwert überschritten oder nicht überschritten wird und ob das Fahrzeug von einem Chauffeur gefahren wird oder nicht, wird pro Kilometer ein bestimmter Cent-Betrag verrechnet. Um den Mini-Sachbezug vom halben Sachbezug abzugrenzen, werden diese Beträge nun mit der Anzahl der gefahrenen Kilometer multipliziert. Ist der ermittelte Wert nun weniger als die Hälfte des halben Sachbezugs, wird die vorliegende private Nutzung als Mini-Sachbezug gewertet.

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So erfolgt die Ermittlung des Sachbezugs

Um nachzuweisen, dass nur ein halber oder ein Mini-Sachbezug vorliegt, muss der Arbeitnehmer die Privatnutzung des Firmenwagens mithilfe eines Fahrtenbuchs dokumentieren. Ein anderer Nachweis für die private Nutzung des KFZs sind auch Reiseberichte, in denen dienstliche Fahrten dokumentiert werden.

 

Megane E-Tech Electric

Weitere Einflussfaktoren auf den Sachwert

Gibt es von Seiten des Arbeitnehmers Kostenbeiträge in Bezug auf den Dienstwagen, vermindert sich der Sachbezugswert dementsprechend. Das können sowohl laufende Kosten sein, als auch eine Beteiligung des Dienstnehmers an den Anschaffungskosten des Fahrzeugs. Spritkosten, die vom Arbeitnehmer bei der privaten Nutzung übernommen werden, fallen nicht in diese Regelung

Dacia Spring von außen

Entfall des Sachbezugs bei Elektroautos

Handelt es sich beim Firmenauto um ein KFZ mit rein elektrischem Antrieb, entfällt der Sachbezug vollständig. Das bedeutet, dass der Dienstnehmer den Dienstwagen privat nutzen kann, ohne dass ein Kostenbeitrag fällig wird. Diese Regelung gilt jedoch ausschließlich für Elektroautos. Bei Hybridfahrzeugen wird also ein Sachbezug fällig und ist, wie auch PKWs mit regulärem Antrieb, von den CO2-Emissionen abhängig.

 

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